Datum 25.10.2023

Erhält ein durch einen Unfall Verletzter durch seinen Schädiger oder aber dessen Versicherung eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall, so hat er diese unter bestimmten Umständen so zu versteuern, als würde es sich um reguläres Einkommen handeln. Hieraus resultiert sodann auch die Streitfrage, ob der Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schädiger der Höhe nach als Nettoersatz oder aber Bruttoersatz geltend gemacht werden soll.
In der Praxis findet überwiegend die „modifizierte Nettolohn-Methode“ vor, d. h. der Schadenersatz errechnet sich aus dem Nettoausfall sowie der Höhe der entsprechenden Einkommenssteuerbelastung.

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