Online Terminvereinbarung Sofortkontakt: 040 - 8830 7080

Totalschaden

  • Totalschaden (Allgemein)

Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Wiederinstandsetzung eines Schadens unmöglich (technischer Totalschaden) oder wirtschaftlich unverhältnismäßig (wirtschaftlicher Totalschaden) ist.

  • Technischer Totalschaden

Ist ein Fahrzeug vollständig zerstört oder ist eine Instandsetzung technisch unmöglich zu realisieren, so handelt es sich um einen technischen Totalschaden.

  • Wirtschaftlicher Totalschaden

Sofern unter Berücksichtigung der für eine Reparatur aufzuwendenden finanziellen Mittel (Wiederherstellungsaufwand bzw. Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung) im Vergleich zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs keine Reparaturwürdigkeit gegeben ist, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Aus technischer Sicht ist aber eine Instandsetzung möglich.

  • Unechter Totalschaden

Ein unechter Totalschaden liegt vor, wenn der Anspruchsteller trotz der Reparaturwürdigkeit (Reparaturkosten und Wertminderung liegen unterhalb des Wiederbeschaffungswertes) den Schaden an seinem Fahrzeug nicht reparieren möchte, sondern auf Basis eines Totalschadens abrechnet. Dieses Abrechnungsmodell funktioniert nur dann wenn Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung (Wiederherstellungsaufwand) höher ist als Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (Wiederbeschaffungsaufwand) abzüglich des Restwertes. Die regulierende Versicherung darf sich bei diesem Modell die kostengünstigste Variante wählen.

Zurück

© 2023 SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro TÜV Süd Autopartner GmbH

Add your Content here

Donec quam felis, ultricies nec, pellentesque eu, pretium quis, sem. Nulla consequat massa quis enim. Donec pede justo, fringilla vel, aliquet nec, vulputate eget, arcu.