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Verkehrslexikondetails

Lichtbildbeweis - Radarfoto - Videoaufzeichnung - Passfotovergleich - Wahllichtbildvorlage

Bei der Feststellung von Verstößen gegen das Verkehrsrecht werden von Polizeibeamten regelmäßig Fotos und/oder Videos angefertigt, auf welchen der Fahrzeugführer zu erkennen ist.
Die Dokumentation dieser Aufzeichnungen ermöglicht es, durch persönliche Inaugenscheinnahme oder aber durch den Abgleich mit öffentlich-rechtlich gespeicherten Vergleichsfotos (Personalausweisfoto, etc.), die Identität des beschuldigten Führers des Kraftfahrzeugs festzustellen.

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