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Verkehrslexikondetails

Blutprobe oder Blutentnahme

Die Blutabnahme zur Analyse des Blutes ist im Strafrechtsbereich sowie im Führerscheinrecht von großer Bedeutung. Sie erbringt den im Verfahren verwertbaren

  • Nachweis der Blutalkoholkonzentration und
  • Nachweis von Drogen, Betäubungsmitteln oder anderweitigen Substanzen und deren konkrete Konzentration.

Eine Blutabnahme darf nur dann zwangsweise erfolgen, wenn diese für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten erforderlich ist.
Inwiefern es im individuellen Einzelfall der Anordnung zur Blutabnahme durch einen Richter bedarf ist hierbei oftmals strittig.

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