Datum 25.10.2023
Kfz Sachverständiger bei der Gutachtenerstellung in Hamburg

Auswahl Kfz Sachverständiger – Kfz Gutachter

Ein Sachverständigengutachten nach einem Unfallschaden durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen ist zwingend zu empfehlen.
Bei einem Unfall mit Kraftfahrzeugen muss der Geschädigte die Höhe des ihm entstandenen und geltend gemachten Schadens nachweisen können. Sofern es sich lediglich um einen Bagatellschaden (offensichtlicher Kleinschaden unter 700 Euro Schadenhöhe) handelt, lässt dieser Nachweis sich beispielsweise mit einem Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt erbringen. Ist der vorliegende Schaden höher, so steht es dem Geschädigten frei, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen und durch diesen ein Schadengutachten erstellen zu lassen.
Das Recht auf die Beauftragung eines Sachverständigen steht dem Geschädigten auch dann zu, wenn die Versicherung des Schädigers einen eigenen Kfz-Sachverständigen bestellt, sofern der Geschädigte keinerlei anderweitigen Vereinbarungen mit dem Schädiger oder dessen Versicherung getroffen hat.
Der Schädiger oder aber seine Versicherung haben für die Kosten des Schadengutachtens für den Geschädigten durch einen Kfz-Sachverständigen aufzukommen.
Handelt es sich um einen Vollkasko- oder Teilkaskoschaden, welcher durch die Versicherung des Geschädigten zu regulieren ist, so besteht für den Versicherungsnehmer kein Anspruch auf die Kostenübernahme bei eigenmächtiger Beauftragung eines Sachverständigen.
Lediglich wenn ein Schadengutachten eklatante Mängel aufweist, kann der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers verweigern, die Kosten für den Sachverständigen zu erstatten.

Als Geschädigte sollten Sie darauf achten, dass der Kfz-Sachverständiger Diplom-Ingenieur (Fahrzeugtechnik/ Maschinenbau) oder Kfz-Meister ist und darüber hinaus in einem anerkannten Berufsverband wie BVSK Mitglied ist und/oder zu einer amtlich anerkannten Prüforganisation wie dem TÜV SÜD gehört .

Dadurch dass kein gesetzliches Berufsbild für Sachverständige existiert, hat jeder Geschädigte die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen und qualifizierten Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.

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