Online Terminvereinbarung Sofortkontakt: 040 - 8830 7080
Verkehrslexikondetails

Auffahrunfall - Bremsen des Vorausfahrenden

Auffahrunfälle sind ebensolche Klassiker wie die Aussagen des Auffahrenden, welcher dem voraus fahrenden Kraftfahrzeuglenker regelmäßig ein abruptes und grundloses Abbremsen unterstellt.
Meist haben derlei Ausführungen keinerlei Auswirkung auf die letztliche Entscheidung in der Schuldfrage, da es im Regelfall nicht möglich ist, den Anscheinsbeweis zu entkräften und einen Beweis (volle Beweislast) zu erbringen, der das anlasslose Bremsen verbindlich belegt.

Zurück

© 2023 SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro TÜV Süd Autopartner GmbH

Add your Content here

Donec quam felis, ultricies nec, pellentesque eu, pretium quis, sem. Nulla consequat massa quis enim. Donec pede justo, fringilla vel, aliquet nec, vulputate eget, arcu.