Datum 25.10.2023

Die Befugnis (Anspruchsbefugnis bzw. Klagebefugnis) zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen wird als Aktivlegitimation bezeichnet. Bei einem Schaden an einem Kraftfahrzeug durch einen Verkehrsunfall ist beispielhaft der Eigentümer des Fahrzeugs befugt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, nicht aber ein vom Fahrzeugeigentümer abweichender Fahrzeughalter. Schadenersatzansprüche können daher abgetreten werden, so dass beispielsweise bei einem Schaden an einem Mietwagen der Autovermieter oder bei einem Finanzierten Fahrzeug der Kreditnehmer durch die Aktivlegitimierung Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schadenverursacher geltend machen kann.

Teilen Sie den Artikel
Facebook Facebook Twitter Twitter