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News und aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht

22
Jan 2018

Vorschaden und fiktive Abrechnung: Zur Beweispflicht der sach- und fachgerechten Reparatur von Vorschäden

OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017, AZ: 14 U 119/16

Das OLG Celle stellt in seiner Entscheidung klar, dass der Geschädigte nach einem Totalschaden bei der Abrechnung nachweisen muss, dass erhebliche Vorschäden zuvor fachgerecht beseitigt wurden. Ist ihm dies nicht möglich, bleibt offen, von welchem Wiederbeschaffungswert auszugehen ist.

Ein Ersatzanspruch besteht nur dann, wenn Tatsachen dargelegt und bewiesen werden, anhand derer der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2017, AZ: I-1 U 31/16).

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20
Jan 2018

Gebrauchtwagenverkauf im Internet – Mangel aufgrund Fehlens der nach öffentlichen Äußerungen zu erwartenden Beschaffenheit

BGH, Urteil vom 27.09.2017, AZ: VIII ZR 271/16

Der Beklagte inserierte auf der Onlineplattform mobile.de im Jahr 2015 einen gebrauchten Opel Slam 1.4 ecoFlex. Angegeben war eine Laufleistung von 5.000 km. Der Pkw wurde zu einem Preis von 10.990,00 € angeboten.

Tatsächlich handelte es sich allerdings um einen Pkw Opel Adam Jam 1.4. Dieses Modell ist im Verhältnis zum Opel Adam Slam geringwertiger ausgestattet. So besitzt die Variante Slam serienmäßig größere Felgen, eine Start-Stop-Automatik, andere Sitzbezüge und einen anderen Motor. Der Motor ecoFlex der Variante Slam hat einen deutlich niedrigeren Normverbrauch bei ansonsten gleichem Hubraum und gleicher Leistung. Der Preisunterschied zwischen beiden Ausstattungsvarianten beträgt bei einem Neuwagenkauf 1.245,00 €.

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05
Jan 2018

Kaufrecht – Mietwageneigenschaft eines Fahrzeugs ist offenbarungspflichtig

LG Limburg, Urteil vom 09.06.2017, AZ: 2 O 197/16

Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug. Die Klägerin hatte das Fahrzeug bei dem Beklagten (gewerblicher Fahrzeughändler) erworben. Bei dem erworbenen Fahrzeug handelte es sich um ein vormals als Mietwagen genutztes Fahrzeug. Darüber wurde die Klägerin nicht aufgeklärt.

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