Datum 23.10.2017
Category Allgemein

Als Versicherungsnehmer sollten Sie nach einem Kaskoschaden das Gutachten der eigenen Versicherung nicht blind vertrauen und genauer kontrollieren lassen.
Es kommt sehr oft vor, dass die eigene Versicherung nach einem Kaskounfall (Teilkasko oder Vollkasko) den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu gering kalkuliert und/oder den Wiederbeschaffungswert zu niedrig festsetzt.

Sind Sie auch davon betroffen und benötigen kompetente Unterstützung?

Nach einer kostenlosen Erstberatung können Sie mit unserer Hilfe die Differenz der Schadensumme im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens auch eventuell rückwirkend gegenüber Ihrer eigenen Versicherung geltend machen.

Wir als TÜV Süd Kfz Sachverständige Hamburg kennen uns sehr gut mit dem Thema aus und stehen Ihnen engagiert zur Seite.

Teilen Sie den Artikel
Facebook Facebook Twitter Twitter