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Wiederzulassung

Wiederzulassung von vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge – Kfz-Zulassung in Hamburg

 

Seit dem 1. März 2007 gelten für die Wiederzulassung von vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge neue gesetzliche Bestimmungen. Bis zu diesem Zeitpunkt galt, dass bei einem Fahrzeug, welches länger als 18 Monate stillgelegt war, die Betriebserlaubnis erloschen. Für die Wiederinbetriebnahme und Zulassung des Fahrzeugs war eine Begutachtung durch eine Technische Prüfstelle (TÜV Hanse in Hamburg) erforderlich.
Nunmehr gelten 7 Jahre als maximale Frist für die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges. Dies entspricht der Speicherdauer der Daten des Fahrzeugs im Zentralen Fahrzeugregisters im Kraftfahrt-Bundesamt KBA. Erfolgt die Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs in diesem Zeitraum, so bleibt die Betriebserlaubnis weiterhin bestehen, für die Zulassung sind sodann nur eine bestandene Abgasuntersuchung (AU) und eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bei der Zulassungsstelle nachzuweisen.
Die Veränderung der Fristen bei der Wiederzulassung eines vorübergehend stillgelegten Fahrzeugs bedeutet für den Halter eine immense Kosten- wie auch Zeitersparnis.

 

Aktuelle Haupt- und Abgasuntersuchung

Sofern ein Fahrzeug nach einer vorübergehenden Stilllegung wieder für den Straßenverkehr zugelassen werden soll, ist der Nachweis einer bestandenen Hauptuntersuchung (HU) und Teiluntersuchung Abgas (UMA) zu erbringen.
Fragen zur Wiederzulassung nach Außerbetriebnahme von Fahrzeugen und zum Procedere beantworten Ihnen unsere TÜV SÜD Kfz-Sachverständiger in Hamburg gerne.

 

Spezial: Die Zulassung bei Fahrzeugen aus EU-Staaten

Sofern ein aus einem EU-Staat eingeführtes Fahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen werden soll, welches bereits in einem anderen Staat der EU in Verkehr war und für das ein sog. COC-Papier (übereinstimmungserklärung) vorliegt, ist hierfür keine Einzelabnahme erforderlich. Für die Zulassung ist sodann der Nachweis einer gültigen HU (Hauptuntersuchung) sowie der bestandenen AU (Abgasuntersuchung) ausreichend. Weitere Informationen zu importierten Fahrzeugen aus EU-Ländern erteilen Ihnen im Bedarfsfall unsere Kfz-Prüfingenieure.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden vereinbaren Sie einen Termin zur Kfz Zulassung beim LBV Hamburg       Hier Klicken!

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