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wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)

Gaswiederholungsprüfung (GWP) – die zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene Kraftfahrzeuge

LPG CNG Gasprüfung TÜV Hamburg

Sind Kraftfahrzeuge gasbetrieben, so muss in regelmäßigen Intervallen die Gasanlage überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen der GWP, welche auf die einmalige Gassystemeinbauprüfung (GSP) folgt. Im Regelfall findet die GWP zeitgleich mit der Hauptuntersuchung statt. Die Gaswiederholungsprüfung kann jedoch auch unabhängig von der HU durchgeführt werden, darf jedoch bei der nächsten Hauptuntersuchung nicht älter als 12 Monate sein. 
Im Rahmen der GWP müssen alle eingetragenen Gasanlagen überprüft. Diese Prüfpflicht betrifft überdies auch Gasanlagen in Fahrzeugen, welche nicht nach der europäischen Regelung ECE R115 genehmigt sind. 


Prüfpunkte der GWP:

+ Identifikationsprüfung von Gasanlage und Fahrzeug
+ Zustandsprüfung der Gasanlage
+ Dichtheitsprüfung der Gasanlage
+ Befestigungsprüfung und Prüfung des vorschriftsmäßigen Einbaus der einzelnen Komponenten

 

Für die Durchführung der GWP erforderliche Unterlagen:

+ Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein)
+ Sofern vorhanden Genehmigung nach ECE-R115


Außerordentliche Gaswiederholungsprüfung

Die außerordentliche GWP wird nach der Wartung oder Reparatur der Gasanlage sowie nach einem Unfallschaden am gasbetriebenen Fahrzeug in hierfür zertifizierten Werkstätten durchgeführt.

© 2023 SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro TÜV Süd Autopartner GmbH

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