Online Terminvereinbarung Sofortkontakt: 040 - 8830 7080

TÜV Hauptuntersuchung (HU) in Hamburg

Regelmäßige amtliche Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern durch TÜV SÜD Hamburg

Für alle in Deutschland zulassungspflichtigen Fahrzeuge und Anhänger ist die Hauptuntersuchung, kurz HU, in gewissen Zeitabständen gemäß § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gesetzlich vorgeschrieben. Der Termin für die nächste fällige Hauptuntersuchung kann dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), der Plakette auf dem Kennzeichen, oder aber dem Bericht der vorausgegangenen Hauptuntersuchung entnommen werden. Im Rahmen der HU findet die Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung, sowie die Prüfung auf die Vorschriftsmäßigkeit hinsichtlich der StVZO statt. Im Regelfall ist die Hauptuntersuchung für PKW alle 2 Jahre fällig.

TÜV SÜD Preise Hamburg (ab Januar 2021)

Fahrzeugart

HU+AU

mit

Emmissions-

messung

HU

ohne AU

SP

 

 

Kraftrad

74,00 €

52,00 €

-

Kfz bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht

120,00 €

82,00 €

46,40 €

 

 

Hauptuntersuchungen für Anhänger § 29 StVZO
(einschl. Systemdaten + amtl. Prüfplakette (nicht AU), zzgl. MwSt.) 

Fahrzeugart

HU

SP

 

ohne Bremse

37,00 €

-

Anhänger bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht

54,50 €

-

 

  • Für HU und SP gilt: zulässige Achslast der gebremsten Achse(n) bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bzw. zulässige Achslast(en) bei Sattelanhängern und Starrdeichselanhängern.

  • Nachprüfung einzelner Fahrzeuge bis maximal 2/3 des Entgelts.

  • Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach dem Vorführtermin durchgeführt, erhöht sich das reine HU-Entgelt um das 0,2-fache seines Wertes.

  • Wird die SP in Verbindung mit einer HU durchgeführt, ergibt sich das Entgelt aus dem HU-Entgelt und dem 0,6-fachen des SP-Entgelts.

  • Inkl. 1,00 EURO zzgl. MwSt. für die Bereitstellung von Vorgaben nach Nr. 1 Anlage VIII a StVZO.

Die TÜV SÜD Entgeltliste gibt es für jedes Bundesland. Hier können Sie die Entgeltliste für Hamburg abrufen:

TÜV SÜD Preisliste Hamburg ab Januar 2021 (Download Pdf)

HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen richtig ablesen

Was wird vom TÜV süd Hamburg im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) am Fahrzeug geprüft?

TÜV Prüfer bei einer amtlichen Fahrzeuguntersuchung in der Kfz-Prüfstelle

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge werden diese regelmäßig auf technische Mängel und Vorschriftsmäßigkeit hin untersucht.

Unsere qualifizierte TÜV Sachverständige Hamburg nehmen die zerlegungsfreie Untersuchung an Ihrem Fahrzeug vor und sorgen so dafür, dass etwaige Mängel rechtzeitig erkannt werden. So trägt die technische Untersuchung nicht nur dazu bei, dass Sie sich mit Ihrem Fahrzeug auch künftig sicher im Straßenverkehr bewegen, sondern hilft zudem, oftmals teure Folgeschäden zu vermeiden.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) werden durch den TÜV SÜD Prüfingenieur über 150 Punkte am Fahrzeug überprüft:

Prüfpunkte Lkw

Prüfpunkte

Prüfpunkte Bus

Prüfpunkte

Untersuchungsfristen - HU-Fristen

Hier erhalten Sie einen überblick über die aktuell geltenden Untersuchungsintervalle (HU-Fristen) der verschiedenen Fahrzeugarten:

Fahrzeugart

Beschreibung

zeitl. Abstand zwischen den Untersuchungen

Krafträder ____ 24 Monate
Pkw nach der ersten Zulassung 36 Monate
  danach 24 Monate
Taxi, Mietwagen ____ 12 Monate
Anhänger mit einem zGG bis 750 Kg oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung 36 Monate
  danach  24 Monate
Anhänger die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t 24 Monate
Anhänger mit einem zGG von mehr als 3,5 t 12 Monate
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t
nach der ersten Zulassung
36 Monate
  danach 24 Monate
Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung 24 Monate
  danach 12 Monate
Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t 12 Monate

Sofern zulassungs- und untersuchungspflichtige Fahrzeuge an Selbstfahrer vermietet werden, hat die regelmäßige Hauptuntersuchung dieser alle 12 Monate, resp. jährlich stattzufinden. Davon ausgenommen sind Personenkraftwagen, sofern diese dauerhaft, über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten, von einem Mieter angemietet werden.

 

© 2023 SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro TÜV Süd Autopartner GmbH

Add your Content here

Donec quam felis, ultricies nec, pellentesque eu, pretium quis, sem. Nulla consequat massa quis enim. Donec pede justo, fringilla vel, aliquet nec, vulputate eget, arcu.