Die Schnellfahr-Lizenz für Gespanne auf Autobahnen - Tempo-100-Plakette

Bei Vorliegen bestimmter Bedingungen gestattet die 9. Ausnahmeverordnung der StVO für Gespanne eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Anhänger-Check
Unsere Prüfingenieure prüfen Ihren Anhänger hinsichtlich seiner technischen Voraussetzungen direkt vor Ort und fertigen eine entsprechende Bescheinigung für die Zulassungsstelle aus.
Für welche Fahrzeuge und Gespanne ist eine 9. Ausnahmeverordnung StVZO realisierbar?
+ PKW mit Anhänger
+ weitere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t inklusive Anhänger
+ bei einem Kraftomnibus-Anhänger-Gespann nur dann, sofern der Kraftomnibus mit der zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug explizit eine Tempo 100-Zulassung besitzt.
Technische Voraussetzungen:
Das sog. Zugfahrzeug muss über ein ABS-System verfügen und darf die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Die Bereifung des Anhängers hat jünger als 6 Jahre zu sein und mindestens die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 120/km (Geschwindigkeitskategorie „L“) besitzen. überdies muss der Anhänger gemäß seiner Betriebserlaubnis für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
Tempo 100 berechnen
Unsere TÜV SÜD Prüfingenieure berechnen Ihnen gerne die benötigten Massen für das Zugfahrzeug hinsichtlich seiner Eignung.