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Gassystemeinbauprüfung (GSP)

GSP (Gassystemeinbauprüfung) nach dem Einbau von Gasanlagen in ein Kraftfahrzeug

Bislang ist der Anteil von Kraftfahrzeugen mit Gasantrieb noch eher gering, doch aktuelle Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes lassen darauf schließen, dass die Zulassungszahlen für Gasfahrzeuge steigen werden. Das Interesse an gasbetriebenen Fahrzeugen nimmt zu, wofür nicht zuletzt der ermäßigte Steuersatz für Erd- und Flüssiggas, welcher bis zum Jahre 2019 gewährt wird, verantwortlich sein dürfte.
Die GSP (Gassystemeinbauprüfung) wird einmalig und nach dem Einbau der Gasanlage von Prüfingenieuren, amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten Prüforganisation durchgeführt. Voraussetzung für das Bestehen der Prüfung ist, dass die Gassystemanlage über eine ECE-R115-Genehmigung verfügt. Ein wesentliches Indiz hierfür ist die Genehmigungsnummer der Gasanlage, welche wie folgt aussehen sollte R115-000123.
Verfügt die eingebaute Gassystemanlage nicht über eine ECE-R115-Genehmigung, so ist es erforderlich, vor der einmaligen GSP eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO durch einen aas (amtlich anerkannten Sachverständigen) durchführen zu lassen.


Prüfpunkte der GSP:

+Vorliegen von Genehmigungsurkunde nach ECE-R115, Benutzerhandbuch und Einbauhandbuch
+ übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den Unterlagen
+ Identifikationsprüfung von Gasanlage und Fahrzeug
+ Zustandsprüfung der Gasanlage
+ Verwendungsbereichsprüfung 
+ Dichtheitsprüfung der Gasanlage
+ Befestigungsprüfung und Prüfung des vorschriftsmäßigen Einbaus der einzelnen Komponenten

Für die Durchführung der GSP erforderliche Unterlagen:

+ Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein)
+ Genehmigung nach ECE-R115 
+ Einbauhandbuch
+ Benutzerhandbuch

Nach positiv abgeschlossener GSP erfolgt die Eintragung der Gasanlage in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle.

© 2023 SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro TÜV Süd Autopartner GmbH

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