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Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen (G607)

Überprüfung nach G 607 – Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen

Explosionsgefahr. Erstickungsgefahr. Vergiftungsgefahr.

Eine fehlerhafte Flüssiggasanlage birgt viele Gefahren. Mängel an ihr können zu schweren Unfällen führen, mit welchen ein erheblicher Sachschaden einher geht und die Menschenleben kosten können. Eine regelmäßige Prüfung der Flüssiggas-Anlage durch einen fachkundigen Experten ist daher unerlässlich. Der Einbau und die Wartung von Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobile sollte ebenso ausschließlich von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden.

TÜV Überprüfung nach G 607 Gasprüfung Wohnwagen und Wohnmobilen

Experten-Tipp

Die Betriebs- und Bedienungsanleitung für Flüssiggasanlagen sollte immer zur Hand sein. Lesen Sie diese aufmerksam und befestigen Sie eine kompakte Version dieser Anleitung in unmittelbarer Nähe der Anlage.

 

Fachkunde bringt Sicherheit

Jede Flüssiggasanlage sollte nur von einem hierfür qualifizierten Fachmann installiert, repariert, gewartet und geprüft werden.

Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen

Explosionsgefahr. Erstickungsgefahr. Vergiftungsgefahr.

In Imbiss- und verkaufswagen, Konferenz- und Bürofahrzeugen oder auch den Fahrerkabinen von LKWs finden sich sehr oft Flüssiggasanlagen (Propan, Butan), deren Bedienfreundlichkeit die Nutzer meist vergessen lassen, welche Gefahr von diesen ausgehen kann.

deutsche Gasflasche mit 40% Propan und 6ß% Butan für das Wohnmobil

Geltende Vorschriften für Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen

Für Arbeitgeber mit Angestellten gelten

+ Arbeitschutzgesetz (ArbSchG)
+ Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV)
+ Vorschriften der Berufsgenossenschaft (BGV) D34 „Verwendung von Flüssiggas“

Für Selbstständige ohne Beschäftigte gelten

+ Vorschriften der Berufsgenossenschaft (BGV) D34 „Verwendung von Flüssiggas“

Imbisswagen Hauptuntersuchung mit Gasprüfung beim Tüv Süd Hamburg

Überprüfungen durch den Betreiber

Flüssiggasflaschen dürfen nicht über 40°C erwärmt und somit nicht in der Nähe von Wärmequellen aufgestellt werden. Sie dürfen darüber hinaus ausschließlich stehend betrieben werden und müssen gegen Umfallen zu sichern. Bei jeglicher Veränderung Flüssiggasanlage, bei Ab-, Um- oder Wiederaufbau sind die Verbindungen durch den Betreiber auf ihre Dichtheit zu prüfen.

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen

Die regelmäßige Prüfung von Flüssiggasanlagen ist alle zwei Jahre durch eine befähigte Person vorzunehmen. Nach bestandener überprüfung wird durch die befähigte Person eine Prüfbescheinigung ausgestellt, die zur Vorlage bei Behörden, Institutionen oder anderen Personen mit berechtigtem Interesse (Veranstalter) erforderlich ist.
Soll an einem Fahrzeug mit Flüssiggasanlage die Hauptuntersuchung durchgeführt werden, so ist dem Prüfingenieur ebenfalls die Prüfbescheinigung der Anlage vorzulegen. Kann der Halter keine gültige Prüfbescheinigung vorlegen, so wird dem Fahrzeug keine HU-Plakette erteilt, sofern sich der Führerplatz in direkter räumlicher Nähe zur Gasanlage befindet. Bei Anhängern wird die HU-Plakette zwar zugeteilt, es erfolgt jedoch ein entsprechender Eintrag in den HU-Prüfbericht.
Bei der Installation einer Flüssiggasanlage erhalten Sie eine Betriebs- und Bedienungsanleitung, bei der Erstprüfung ein Prüfbuch ausgehändigt. Beides sollten Sie stets greifbar im Fahrzeug mitführen. Weitere Prüfungen nach G607 sind im 2 Jahres-Turnus fällig und werden entsprechend im Prüfbuch vermerkt.

Experten-Tipp

Sie haben das Prüfbuch für Ihre Flüssiggasanlage verloren? Unsere Prüfingenieure kennen dieses Phänomen – und stellen gerne ein neues aus.
Besteht die Flüssiggasanlage die Prüfung nach G607 und ist ohne Mängel, wird dies mittels einer Plakette bescheinigt, welche außen am Fahrzeug angebracht wird. Eine solche Prüfplakette gibt Ihnen nicht nur Sicherheit, sondern erleichtert auch Urlaub. Zahlreiche Campingplätze gestatten ausschließlich nur Fahrzeugen mit gültiger Gasanalagenprüfung den Aufenthalt.
Die Prüfung nach G607 basiert auf den „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) sowie den EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG und dem Arbeitsblatt G607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).
Bei der Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs mit Flüssiggasanlage ist das Prüfbuch für diese vorzulegen. Ohne vorliegendes Prüfbuch und gültige Prüfung der Anlage, kann die HU-Plakette bei Wohnmobilen nicht erteilt werden. Bei Wohnwagen wird die Plakette, sofern keine anderweitigen Mängel bei der Hauptuntersuchung dies verhindern, zugeteilt. überdies erfolgt jedoch ein Eintrag in den Prüfbericht, der auf das fehlende Prüfbuch verweist.


Schnell und sicher – das Prüfpaket

Denken Sie bei der Hauptuntersuchung Ihres Wohnwagens oder Wohnmobils auch an die Abgasuntersuchung sowie die Prüfung nach G607 und lassen Sie alle Prüfungen bei einem einzigen Termin durchführen. Hierdurch sparen Sie wertvolle Zeit und unnötige Wege.

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