Gemäß § 30 Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) aus Mai 2007 sowie der 1. änderung zum 5. Dezember 2007 sind emissionsarme Kraftfahrzeuge zu kennzeichnen. Im Januar 2008 erfolgten in Köln, Berlin und Hannover die ersten Umweltzonen, weiter Städte kamen in den folgenden Jahren hinzu. In den Umweltzonen ist es ausschließlich Fahrzeugen mit Feinstaubplakette und somit nachgewiesen geringem Emissionsausstoß gestattet, zu fahren. Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält, können Sie aus Ihren Fahrzeugpapieren ersehen, wenn Sie die entsprechenden Daten in unseren Feinstaubrechner eingeben.

Sie benötigen keine Feinstaubplakette, um die Hamburger Innenstadt befahren zu können. Trotzdem erhalten Sie die für Ihr Fahrzeug richtige Feinstaubplakette direkt von unseren TÜV SÜD Kfz-Sachverständigen ausgehändigt.