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Schadengutachten- Kfz Gutachten

Schadengutachten - Kfz Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Tüv Kfz-Sachverständiger bei der Schadenaufnahme vor dem

Ein Schadengutachten dokumentiert die Schäden an Fahrzeugen, die durch einen Unfall verursacht wurden. Grundsätzlich werden Schadengutachten sowohl bei Haftpflichtschäden als auch bei Kaskoschäden erstellt. Unter Berücksichtigung der individuellen Versicherungsbedingungen von Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung erstellen unsere Kfz-Sachverständigen ein Gutachten, in welchem alle Schäden beweissicher und somit gerichtsverwertbar aufgeführt werden. Das durch den Sachverständigen erstellte Schadengutachten enthält sämtliche relevanten Angaben, die für eine ordnungsgemäße Schadenregulierung erforderlich sind. Das Schadengutachten kann überdies den Sachverhalt hinsichtlich des Unfallhergangs klären und trägt dazu bei, sämtliche Ansprüche des Geschädigten zu sichern. Die durch unsere unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellten Schadengutachten beinhalten sowohl die schriftliche Schadendarstellung, einschließlich den Angaben zu etwaigen Vorschäden, der Plausibilität, der merkantilen Wertminderung sowie Schadenersatzansprüchen als auch Fotos des Schadens. Unsere Gutachten sind prozesstauglich und als rechtssichere Beweismittel im Gerichtsverfahren zugelassen.

Unsere Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständiger beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich auch an Wochenenden und Feiertagen. Rufen Sie uns an oder Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service:

Fragen zum Schadengutachten

Wer trägt die Kosten für ein Schadengutachten?
Was tun nach einem Verkehrsunfall! Ein Haftpflichschaden in Hamburg
  • Bei einem unverschuldeten Unfallschaden, dem sogenannten Haftpflichtschaden, ist grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, für die Kosten des Schadengutachtens aufzukommen. Einzig wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, bei welchem die Schadenhöhe unter 750 Euro liegt, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für das Schadengutachten. Bei einem Bagatellschaden erstellen wir ein Kurzgutachten für Sie. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen finden.
  • Bei einem selbstverschuldeten Unfall, im Kaskoschadenfall, finden sich die jeweiligen Leistungen der Versicherung in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) des Versicherers. Kaskoschäden sollten dem Versicherer darüber hinaus so schnell als möglich gemeldet werden, um eine zeitnahe Schadenabwicklung zu gewährleisten. Im Regelfall lässt sich hierbei auch direkt klären, inwiefern der Versicherer ein Schadengutachten für erforderlich hält. Im Kaskoschadenfall beauftragt die Versicherung im Regelfall einen eigenen Kfz-Sachverständigen, der den Schaden bewertet. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Gutachten des Sachverständigen nicht einverstanden, so steht es ihm frei, ein Sachverständigenverfahren einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens lässt der Versicherungsnehmer durch die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens ein weiteres Gutachten anfertigen. Der Abgleich und die Bewertung beider Gutachten wird sodann von einem Obergutachter (Obmann) vorgenommen. Die Kosten für das Sachverständigenverfahren werden oftmals durch die Kfz-Rechtschutzversicherung (z.B. ADAC Rechtschutz) getragen.
Wozu ein Schadengutachten?
Unfallaufnahme nach einem Verkehrsunfall durch TÜV Sachverständiger in einer Kfz-Prüfstelle in Hamburg

Ein durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstelltes Schadengutachten hat viele Vorteile. Es trägt dazu bei, sämtliche aus dem Unfallschaden resultierende Ansprüche des Geschädigten zu sichern und dient zu Klärung des kompletten Sachverhalts. Darüber hinaus dokumentiert der Sachverständige in seinem Gutachten den Unfallschaden ebenso fachkundig wie lückenlos, so dass das Schadengutachten überdies der gerichtsverwertbaren Beweissicherung dient.

Wie kann der Geschädigte erkennen, einen seriösen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zu beauftragen?

Als Geschädigte sollten Sie darauf achten, dass der Kfz-Sachverständiger Diplom-Ingenieur (Fahrzeugtechnik/ Maschinenbau) oder Kfz-Meister ist und darüber hinaus in einem anerkannten Berufsverband wie BVSK Mitglied ist und/oder zu einer amtlich anerkannten Prüforganisation wie dem TÜV SÜD gehört .

Dadurch dass kein gesetzliches Berufsbild für Sachverständige existiert, hat jeder Geschädigte die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.

Warum sind unsere Kfz-Sachverständige die idealen Gutachter?
  • Unsere Sachverständige arbeiten ausschließlich unabhängig und nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung.
  • Konsequente Fort- und Weiterbildung sorgt dafür, dass unsere Sachverständige fachlich auf dem aktuellsten Stand sind.
  • Unsere Sachverständige arbeiten stets mit modernster Technik und neuesten Analysegeräten.
Warum kann und sollte ein von der Versicherung des Unfallverursachers beauftragter eigener Kfz-Sachverständiger abgelehnt werden?
TÜV Kfz Sachverständiger Hamburg bei dem Unfallgutachten

Der Geschädigte kann, ohne dass ihm Nachteile entstehen, einen von der Versicherung des Unfallgegners vorgeschlagenen Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft als Schadengutachter ablehnen. Insbesondere dadurch, dass dieser im Interesse seines Auftrags- und Arbeitgebers agiert, besteht ein Interessenskonflikt, der unter Umständen zu keiner objektive Bewertung des Schadens führen kann.

Der Unfallgeschädigte sollte darum immer einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, welcher unparteiisch nicht nur den Blechschaden sondern auch die Wertminderung und Nutzungsausfall richtig ermittelt.

Wieso reicht nicht auch ein Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mag günstig sein, kann aber für den Geschädigten teuer werden.

Der reine Kostenvoranschlag kann lediglich einen ungefähren Anhaltspunkt hinsichtlich des Unfallschadens geben, besitzt jedoch keine Verbindlichkeit. Der Kostenvoranschlag berücksichtigt u.a. keine merkantile Wertminderung. Nur ein Kfz-Sachverständiger kann auch rechtlich verbindlich feststellen, um welchen Schadenumfang es sich tatsächlich handelt. Der auf den ersten Blick leichte Schaden an Blechteilen kann sich sehr schnell als viel umfangreicher zeigen, wenn z.B. tragende Fahrzeugteile beschädigt wurden.

Der Kostenvoranschlag ist, im Gegensatz zum Schadengutachten, nicht beweissichernd und vermag daher folglich auch nicht die Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Versicherung zu sichern. Rechtssicherheit bietet ausschließlich ein qualifiziertes Schadengutachten, das durch einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens erstellt wurde.

Welche Unterlagen werden bei der Besichtigung durch einen Sachverständigen benötigt?

Der Sachverständige benötigt den  Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), welchem er sämtliche, für das Schadengutachten relevanten Informationen zum Fahrzeug entnehmen kann, Ihr Fahrzeug sowie den Fahrzeugschlüssel. Im Idealfall ist der Fahrzeughalter bei der Besichtigung anwesend, so dass etwaige Fragen direkt durch diesen beantwortet werden können.

Wo findet die Besichtigung des Unfallfahrzeugs statt?

Ihr Unfallfahrzeug kann wahlweise in jeder Werkstatt und/oder jedem Autohaus Ihres Vertrauens, in unserer eigenen Betriebsstätte, bei Ihnen zu Hause oder auch direkt am Unfallort bzw. an einem sonstigen Standort besichtigt werden. Sie haben freie Wahl, wir richten uns nach Ihnen.

Was sind unsere Empfehlungen zum Verhalten bei Unfällen?

Ein Unfall ist immer mit einem Schrecken verbunden. Versuchen Sie dennoch, Ruhe zu bewahren und verschaffen Sie sich, soweit möglich, einen ersten Überblick. Gibt es Verletzte, die Hilfe benötigen? Wenn ja, sind Ersthelfer vor Ort? Informieren Sie bei Personenschäden umgehend Notarzt und Polizei. Leisten Sie, sofern es Ihr Zustand zulässt, bis zum Eintreffen Hilfe oder delegieren Sie die Hilfeleistung an anwesende Dritte.

Alle weiteren Schritte und Verhaltensmaßnahmen haben wir für Sie in unserem Ratgeber (Ein Unfall! Was nun?) kompakt zusammen gefasst. Drucken Sie diesen aus und verwahren sie ihn, für den Fall der Fälle, in Ihrem Fahrzeug.

Tätigen Sie im Schockzustand keinerlei unüberlegte Aussagen, weder gegenüber dem Unfallgegner, noch gegenüber Polizei, Zeugen oder zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der Versicherung. Beauftragen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen und achten Sie auf Beauftragung eines qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

© 2023 SZH Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro TÜV Süd Autopartner GmbH

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