Datum 25.10.2023
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BVSK bezeichnet den Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen und wurde in 1959 Gegründet. Seine Mitglieder zeichnen besondere Qualität und Kompetenz, aber auch die Unabhängigkeit aus. Als bundesweit mitgliedsstärkster Verband freiberuflicher Kfz-Sachverständiger agiert der BVSK mittlerweile als anerkannter Dienstleister für freie Kfz-Sachverständige, Justiz, Anwälte, Versicherungen, Verbraucherschutz und die Kfz-Branche. Insbesondere der jährliche Sachverständigentag genießt großes Ansehen bei den Kfz-Sachverständigen.

Erklärtes Ziel des BVSK ist, das im Bundesverband erarbeitete Berufsbild des Kfz-Sachverständigen zu fördern und wirkungsvoll zu etablieren. Voraussetzung für Kfz-Sachverständige ist demzufolge eine Kfz-Meisterausbildung oder ein Ingenieurstudium,  das mittels höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt wird. Durchgeführt werden die entsprechenden Prüfungen durch den ATR, den verbandsinternen Ausschuss für Technik und Recht. Hierdurch wird die besondere Sorgfalt, Fachkunde und maximale Qualität bei der Erstellung von Schadengutachten durch die Kfz-Sachverständigen, die Mitglied im BVSK sind, gewährleistet.

Die Mitglieder des BVSK sind darüber hinaus zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen für Kfz-Sachverständige angehalten. Weiterhin informiert der BVSK seine Mitglieder kontinuierlich über einen Rundschreibendienst sowie Sonderdrucken zu aktuellen Nachrichten der Branche und bietet den Sachverständigen eine exklusive Datenbank mit Musterbriefen, Gerichtsurteilen und weiteren Kfz-Themen.

An der hauseigenen BVSK-Akademie AWG können Kfz-Sachverständige zahlreiche Fortbildungsveranstaltung besuchen. Darüber hinaus bietet der BVSK einen Vermittlungsdienst für jegliche Arten von Gutachten und hat ist überdies in den letzten Jahren verstärkt als Kompetenzpartner in verschiedensten Gremien aktiv. Weiterhin engagiert sich der BVSK als Interessenvertretung der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen gegenüber Versicherungen, Anwälten, Verbraucherverbänden wie auch der Justiz.

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