Unfall - Was tun?
Notieren Sie:
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Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
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Adressen von Zeugen
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Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
(bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei
hinzuzuziehen); bei verletzten Personen ist unbedingt die
Polizei zu rufen. |
Fotografieren Sie:
nach Möglichkeit den Unfallort mit den Fahrzeugpositionen nach
dem Zusammenstoß (es empfiehlt sich, eine Digitalkamera im
Fahrzeug mitzuführen oder die Fotofunktion des Handys zu
nutzen).
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Achten Sie auch auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
und fotografieren diese aus unterschiedlichen Perspektiven.
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Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang bzw. der
Unfallsituation (Fahrzeugendpositionen, Spuren) an. |
Bestehen Sie:
darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger
Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl beauftragt wird, um den Schaden
zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den
Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung
zum Schaden und können daher im Haftpflichtschadenfall geltend
gemacht werden.
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Versicherungen können im Haftpflichtschadenfall einen
qualifizierten Sachverständigen nicht ablehnen. Aussagen wie der
Sachverständige sei entbehrlich, sind nach herrschender
Rechtsprechung unbeachtlich.
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Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge verweisen.
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Denken Sie auch an die Ihnen gegebenenfalls zustehende
Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt. |
Beauftragen Sie:
möglichst frühzeitig einen versierten Verkehrsrechtsanwalt mit
der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger,
insbesondere wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung
verfügen.
Beachten Sie bitte:
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind
Garanten für ein korrektes Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen
qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
Unsere Mitarbeiter verfügen
über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für
qualifizierte Gutachten auch im Bereich der
Unfallrekonstruktion zu Ihrer Verfügung.