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Unfall - Was tun?

Notieren Sie:

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Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
 

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Adressen von Zeugen
 

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Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei verletzten Personen ist unbedingt die Polizei zu rufen.
 

Fotografieren Sie:

nach Möglichkeit den Unfallort mit den Fahrzeugpositionen nach dem Zusammenstoß (es empfiehlt sich, eine Digitalkamera im Fahrzeug mitzuführen oder die Fotofunktion des Handys zu nutzen).
 
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Achten Sie auch auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. und fotografieren diese aus unterschiedlichen Perspektiven.
 

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Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang bzw. der Unfallsituation (Fahrzeugendpositionen, Spuren) an.
 

Bestehen Sie:

darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher im Haftpflichtschadenfall geltend gemacht werden.

 
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Versicherungen können im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen nicht ablehnen. Aussagen wie der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach herrschender Rechtsprechung unbeachtlich.
 

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Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge verweisen.
 

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Denken Sie auch an die Ihnen gegebenenfalls zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

 
Beauftragen Sie:

möglichst frühzeitig einen versierten Verkehrsrechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger, insbesondere wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen.


Beachten Sie bitte:

Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für ein korrektes Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.

Unsere Mitarbeiter verfügen über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Unfallrekonstruktion zu Ihrer Verfügung.     

 

 
 
 
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Definitionen
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