Datum 25.10.2023

Die Wertverbesserung bezeichnet den Fall, dass die Instandsetzung eines Haftpflichtschadens dazu führt, den Veräußerungswert des Unfallfahrzeugs zu erhöhen. So gilt es für den Kfz-Sachverständigen zu prüfen, ob etwaige unreparierte Vorschäden vorahnden waren oder aber starker Verschleiß an einzelnen Teilen vorlag, welche bedingt durch den Unfallschaden instandgesetzt und dadurch verbessert wurden. Tritt durch die durch einen Unfallschaden bedingte Reparatur eine Wertverbesserung ein, erhöht sich also der Gesamtwert des Fahrzeugs dadurch, so muss dies im Sachverständigengutachten ausgewiesen werden. Der Ausweis der Wertverbesserung ist erforderlich, da eine Bereicherung des Geschädigten durch einen Unfall nicht stattfinden darf.

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