Datum 25.10.2023

Sobald ein Schuldner in Verzug gerät, die Forderungen des Gläubigers nicht binnen der vereinbarten Zahlungsfrist und somit trotz Fälligkeit nicht ausgleicht, befindet er sich im Verzug. Hierdurch entsteht dem Gläubiger ein sogenannter Verzugsschaden. Diesen Verzugsschaden sowie die Verzugszinsen auf die offene Hauptforderung hat der Schuldner dem Gläubiger zu ersetzen.
Die Verzugszinsen bei Verbrauchergeschäften orientieren sich am Basiszinssatz der Bundesbank und werden mit je 5 % über diesem berechnet. Bei Handelsgeschäften liegt der Zinssatz für die Verzugszinsen bei 8 % über dem Basiszinssatz.

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