Datum 25.10.2023

Als Umsetzungsgebühren werden jene Kosten bezeichnet, welche durch das öffentlich-rechtlich veranlasste Umsetzen von Fahrzeugen entstehen. Dieses Abschleppen erfolgt auf Veranlassung der Polizei, sofern ein Fahrzeug falsch parkt oder hält. Das Fahrzeug wird sodann entweder auf einem regulären Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder aber zu einer speziellen Autoverwahrstelle verbracht.
Privat veranlasste Abschleppkosten sind nicht als Umsetzungsgebühren zu betrachten und werden anderweitig erörtert.
Die Höhe der Gebühren für das Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen unterliegt dem Landesrecht, wodurch sich richterliche Entscheidungen zur Höhe eben dieser Kosten nicht auf einzelne Fälle anwenden lassen.

Teilen Sie den Artikel
Facebook Facebook Twitter Twitter