Datum 25.10.2023

Die in einem Fahrzeug neben dem Fahrzeuglenker vorhandenen Personen werden gemeinhin Beifahrer genannt. Aufgrund mittelbar Beteiligte sind sich im Falle eines Unfalls wichtige Zeugen, um das Unfallgeschehen und den Unfallhergang rekonstruieren zu können. Inwieweit Beifahrer als Zeugen befangen sein können, bewerten letztlich die Gerichte anhand der Beweiswürdigung.
Besondere Relevant hat ein Beifahrer immer dann, wenn er nicht nur Beifahrer, sondern auch Halter des Fahrzeugs ist und er sich beispielsweise unerlaubt vom Ort des Unfalls entfernt. Darüber hinaus können sich Beifahrer etwa der Beihilfe an Straftaten beteiligen.

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