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Abgasuntersuchung (AU)

Die Teiluntersuchung Abgas steht für Umweltschutz und rechtzeitige Fehlererkennung.

Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) waren zu Beginn des Jahre 2013 über 52,4 Millionen Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Die Zahl der Neuzulassungen von Autos, Motorrädern, Lastkraftwagen, Wohnmobilen und Bussen steigt stetig. Damit durch all diese Fahrzeuge die Umwelt nicht über Gebühr belastet ist, wurde im Jahre 1985 Abgasuntersuchung (ASU) eingeführt. Aus der ASU entwickelte sich zum 1. Januar 2010 die Teiluntersuchung Abgase (AU). Im Rahmen der AU werden das Abgasreinigungssystem und das Motormanagement auf ihre Umweltverträglichkeit hin untersucht.

Die Teiluntersuchung Abgas (AU) wird mit jeweils neuester Technik durchgeführt und ist ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 26 StVZO. Entsprechend kann die AU von unseren Prüfingenieuren gleichzeitig und somit zeitsparend mit der HU durchgeführt werden. Sofern die in der Abgasuntersuchung gemessenen Werte nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, führt dies automatisch zum Nichtbestehen der Hauptuntersuchung. Wenn Teiluntersuchung Abgas und HU unabhängig voneinander durchgeführt werden, ist dem Prüfingenieur daher der Nachweis der Abgasteiluntersuchung vorzulegen.

Unterschiede zwischen Otto- und Dieselmotoren

Nicht nur in ihrer Funktion unterscheiden sich Otto- und Dieselmotoren, auch die Abgasuntersuchung weist bei beiden Motoren Unterschiede auf. Welche dies konkret sind erfahren Sie hier:

Ottomotor vs. Dieselmotor

die wesentlichen Unterschiede

Im Rahmen der Abgasuntersuchung werden verschiedene Gase und Schadstoffe gemessen, welche durch den Auspuff des Fahrzeugs ausgestoßen werden. Beim Otto-Motor handelt es sich hierbei primär um Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Sauerstoff (O2) und Stickoxide (NOX).Mittels einer in den Auspuff eingeführten Sonde werden die Mengen an diesen im Leerlauf und bei erhöhter Drehzahl gemessen. Die gemessenen Werte dürfen dabei die gesetzlich bestimmten Anteile an den ausgestoßenen Abgasen haben.

Beim Diesel-Motor werden überwiegend Rußpartikel ausgestoßen. Ihre Dichte wird durch die Messung der sogenannten Rauchgastrübung bei freier Beschleunigung ermittelt. Relevant ist hier der k-Wert (Trübungsfaktor), welcher nicht überstiegen werden darf.

TÜV Süd Prüfer beim Abgasuntersuchung (AU) und Hauptuntersuchung (HU)

Experten-Tipp

Um bei der Abgasuntersuchung realistische Werte zu messen sollten Sie Ihr Fahrzeug zuvor „warm“ fahren. Nur wenn der Motor die Betriebstemperatur erreicht hat, arbeitet der Katalysator richtig und das Öl erreicht die maximale Schmierwirkung. Die Wartung des Zahnriemens sowie richtiger Ölstand sind für Ihr Fahrzeug immer wichtig, bei Diesel-Motoren nicht zuletzt auch hinsichtlich der Abgasuntersuchung.

Die Abgasuntersuchung am Motorrad

Welche Kriterien für die Abgasuntersuchung am Kraftrad gelten und weitere Infos zur AUK finden Sie hier:

Umweltgerechte Motorräder

Vielerlei Faktoren, wie mangelnde Wartung, nicht fachmännische Reparaturen, nicht zugelassene Auspuffanlagen oder schlichtweg Verschleiß führen oftmals zu einer unnötigen Belastung der Umwelt durch Krafträder. Mit Wirkung zum 1. April 2006 wurde daher die AUK verpflichtend zum Bestandteil der HU. Eine erfolgreiche Hauptuntersuchung setzt daher eine bestandene Abgasuntersuchung am Kraftrad voraus.

TÜV-SÜD Motorrad Hauptuntersuchung

Für welche Krafträder gilt die AUK?

Die Abgasuntersuchung für Krafträder ist an allen Krads durchzuführen:

+ die ein amtliches Kennzeichen führen
+ deren Erstzulassung nach dem 01. Januar 1989 erfolgte
+ die über einen 2-Takt oder 4-Takt Fremdzündungsmotor verfügen
+ deren Hubraum mehr als 50 ccm beträgt oder die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen.

Darüber hinaus besteht auch für Trikes (dreirädrige Krafträder) sowie Quads (vierrädrige Krafträder) mit einem Leergewicht bis zu maximal 400 kg sowie einer maximalen Nutzleistung bis zu 15 kW eine Untersuchungspflicht. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Fahrzeug in eine dieser Kategorien fällt, beraten Sie unsere Prüfingenieure gerne.

Was wird bei der AUK untersucht?

Im Rahmen der Abgasuntersuchung für Krafträder werden durch den Prüfingenieur die Temperatur des Motors, die Motordrehzahl und der Gehalt an Kohlenmonoxid (CO) im Abgasausstoß gemessen. Auch die Gemischaufbereitung sowie die Abgasanlage werden dahingehend geprüft, dass diese den homologierten Bauteilen entsprechen und überdies intakt sind.

An Krafträdern, die über keinen oder aber einen ungeregeltem Katalysator verfügen, misst der Prüfingenieur den CO-Wert im Leerlauf. Sollten herstellerseitig keine anderslautenden Angaben bestehen, dürfen diese einen Kohlenmonoxidausstoß von maximal 4,5 Volumenprozent haben.

Verfügt ein Kraftrad über einen geregelten Katalysator, so findet die AUK bei diesen mit einer erhöhten Leerlaufdrehzahl von etwa 2000 l/min statt. Der Kohlenmonoxidausstoß darf, sofern der Hersteller keine expliziten Angaben macht, bis zu maximal 0,3 Volumenprozent erreichen.

Quad TÜV Süd Hamburg, HU Untersuchung

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